Verhaltenskodex für Lieferanten

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  1.  Vorbemerkung

    Delivery Hero hat sich zu einem verantwortungsvollen Handeln verpflichtet, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise, wie wir einkaufen und mit wem wir zusammenarbeiten. Wir bewerten und wählen unsere Lieferanten nicht nur nach wirtschaftlichen Kriterien aus. Wir berücksichtigen hierbei den Umweltschutz, die Einhaltung von Menschenrechten, die geltenden Arbeits- und Sozialstandards und Praktiken zur Korruptionsbekämpfung.

    Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die geltenden Gesetze uneingeschränkt befolgen und international anerkannte Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungskriterien (ESG) einhalten. Unser Ansatz orientiert sich an den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.

    Die Originalversion wurde in englischer Sprache erstellt. Neben einer deutschen Übersetzung sind noch Übersetzungen in den Sprachen der jeweiligen Länder der Delivery Hero Gruppe erhältlich. Im Falle von Differenzen zwischen der vorliegenden deutschen Version oder anderen Sprachen und der englischen Version, ist die englische Version maßgeblich.

  2. Geltungsbereich

    Der Verhaltenskodex für Lieferanten der Delivery Hero Gruppe, der für die Delivery Hero SE, ihre Tochtergesellschaften und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen gilt (im Folgenden „DH-Gruppe“, „Delivery Hero“, „Unternehmen“ oder „wir“ genannt), ist für alle unsere Lieferanten, darunter Vertreter, Händler, Dienstleister, deren Nachunternehmer und alle Mitglieder der Wertschöpfungskette, maßgebend (im Folgenden „Lieferanten“ genannt).

    Unsere Lieferanten müssen unseren Verhaltenskodex anerkennen und jederzeit, d.h. in allen Situationen, in denen Unternehmen der DH-Gruppe unmittelbar oder mittelbar eingebunden sind, unsere Leitregeln befolgen. Unsere Lieferanten sollten angemessene Schulungsmaßnahmen durch-führen, die es ihren Führungskräften und Beschäftigten ermöglichen, umfassende Kenntnisse und ein angemessenes Verständnis der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und allgemein anerkannten Normen sowie der von Delivery Hero erwarteten Maßstäbe zu erlangen.

    Wir erwarten, dass unsere Rider und ihre möglichen Auftraggeber alle Richtlinien, Leitregeln oder Schulungsvorschriften beachten, die wir für unsere Rider in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Dienste einführen werden.

  3. Menschenrechte und Arbeitsnormen

    Delivery Hero respektiert die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen niedergelegt sind. Wir verlangen von unseren Beschäftigten und Lieferanten, dass sie andere stets fair, respektvoll und gleichberechtigt behandeln. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die Rechte ihrer Beschäftigten und Auftragnehmer anerkennen und alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien des Landes, in dem sie geschäftlich tätig sind, beachten. Bestehen keine entsprechenden nationalen Gesetzes-vorschriften, wird von den Lieferanten mindestens erwartet, dass sie unseren Verhaltenskodex befolgen.

    Die unten beschriebenen Anforderungen spiegeln unsere Erwartungen in Bezug auf eine Reihe von Menschenrechtsfragen wider. Delivery Hero erwartet zudem, dass Lieferanten ihren Beschäftigten und anderen Akteuren die Möglichkeit einräumen, Probleme oder mögliche ungesetzliche Verhaltensweisen am Arbeitsplatz zu melden.

    1. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel und Sklaverei

      Delivery Hero erwartet von Lieferanten,

      • dass sie keine Form der Zwangs- oder unfreiwilligen Arbeit in Anspruch nehmen.
      • dass sie sich nicht am Menschenhandel beteiligen, insbesondere nicht an der Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen mit unerlaubten Mitteln (wie Gewalt, Entführung, Betrug oder Nötigung).
      • dass sie keine Arbeitskräfte einstellen oder in Anspruch nehmen, die die Anforderungen an das gesetzliche Mindestalter nicht erfüllen. Das Mindestalter wird in Abhängigkeit davon bestimmt, ob die geltenden Jugend-schutzgesetze des Landes, in dem das Unternehmen geschäftlich tätig ist, oder die Anforderungen der IAO umfassenderen Schutz bieten (das allgemeine Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit beträgt 15 Jahre (13 Jahre für leichte Arbeit) und das Mindestalter für gefährliche Arbeit 18 Jahre (16 Jahre unter bestimmten strengen Bedingungen)). In Fällen, in denen leichte Arbeit verrichtet wird, muss sie der Definition der IAO entsprechen, wonach eine solche Arbeit der Gesundheit und Entwicklung des Kindes nicht schaden und den Schulbesuch und die Teilnahme an Berufsbildungsmaßnahmen nicht beeinträchtigen darf.
    2. Arbeitszeiten, Löhne und Sozialleistungen

      Delivery Hero erwartet von Lieferanten,

      • dass sie allen Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn oder einen Lohn zahlen, der dem branchenüblichen Standard in der Region entspricht (je nachdem, was höher ist).
      • dass sie die gesetzlichen Arbeitszeiten einhalten.
      • dass sie Vollzeitbeschäftigten einen Lohn zahlen, der es ihnen ermöglicht, ihre Grundbedürfnisse in den Ländern zu decken, in denen es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt.
      • dass sie alle anderen geltenden nationalen Gesetze und Verordnungen in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten und Sozialleistungen einhalten, z.B. in Bezug auf Überstunden, Höchstarbeitszeiten und Sozialleistungen.
    3. Diskriminierungsverbot und berufliche Standards

      Delivery Hero erwartet von Lieferanten,

      • dass sie die höchstmöglichen beruflichen Standards anstreben und insbesondere eine respektvolle und menschenwürdige Beziehung zu allen Personen pflegen, mit denen sie Umgang haben, darunter zu eigenen Lieferanten, Kunden und Beschäftigten, jedoch auch zu Kunden und Beschäftigten von Delivery Hero. Das Anstellungsverhältnis sollte frei von Belästigung, Missbrauch jeglicher Art sowie harter und unmenschlicher Behandlung sein.
      • dass sie Menschen nicht aufgrund persönlicher Merkmale diskriminieren, beispielsweise wegen des Geschlechts, der Geschlechtsidentität oder des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit, der sexuellen Orientierung, Hautfarbe, ethnischen Zugehörigkeit, Religion sowie geistiger und körperlicher Einschränkungen.
      • dass sie die nationalen Gesetze und Verordnungen befolgen.
    4. Gesundheit und Sicherheit

      Delivery Hero erwartet von Lieferanten,

      • dass sie für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sorgen und vorausschauend Maßnahmen ergreifen, um Gesundheitsschäden und Krankheiten bei ihren Beschäftigten zu verhüten und zu begrenzen.
      • dass sie die Gefahren und Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz kennen und beseitigen.
      • dass sie kontinuierlich an der Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz mitwirken.
      • dass sie geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen, die dem Grad der Gefährdung durch die innerbetrieblichen Arbeitsabläufe entspricht.
      • dass sie ihre Beschäftigten über die Risiken aufklären, denen sie ausgesetzt sind, und darüber, wie sie ihre Arbeitsabläufe sicherer gestalten können, um Unfälle und Krankheiten zu vermeiden.
      • dass sie die geltenden Gesetze und Verordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz beachten.

      Wenn die Tätigkeit der Lieferanten den Umgang mit Chemikalien oder anderen Substanzen einschließt, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen, erwarten wir von Lieferanten, dass sie zusätzlich zu den bereits genannten die folgenden Anforderungen erfüllen d.h. sie müssen

      • gewährleisten, dass ein angemessenes Gesundheits- und Sicherheits-managementsystem vorhanden ist.
      • vorausschauend handeln, um Gefahren für die menschliche Gesundheit zu erkennen, zu beschränken oder abzuwenden.
      • Chemikalien oder andere Materialien, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen, identifizieren und so einsetzen, dass die Handhabung, Verwendung, Lagerung und Entsorgung gefahrlos erfolgen kann.
      • sicherstellen, dass sie über Notfall- und Krisenpläne bei Arbeitsunfällen und anderen Störfällen verfügen.
    5. Vereinigungsfreiheit

      Delivery Hero erwartet von Lieferanten, dass sie die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften respektieren.

  4. Umweltschutz

    Delivery Hero setzt sich für den Erhalt der Umwelt und die Bekämpfung des Klimawandels ein. Wir sind bemüht, mit Organisationen zusammenzuarbeiten, die diese Ziele teilen.

    Als Mindestanforderung erwarten wir von Lieferanten,

    • dass sie alle geltenden Umweltgesetze und -vorschriften einhalten.
    • dass sie die schädlichen Umwelt-auswirkungen ihrer betrieblichen Abläufe, Produkte und Lieferketten reduzieren, beispielsweise Luft-verschmutzung, Treibhausgas-emissionen, Abwassereinleitungen und die Entsorgung gefährlicher Abfälle und giftiger Substanzen.
    • dass sie Ressourcen effizient nutzen, energieeffiziente und umweltfreundliche Technologien einsetzen und Abfälle sowie Emissionen in Luft, Wasser und Boden reduzieren.

    Wenn die Tätigkeit der Lieferanten den Umgang mit Chemikalien oder anderen Substanzen einschließt, die eine Gefährdung der Umwelt darstellen, erwarten wir von Lieferanten, dass sie zusätzlich zu den bereits genannten die folgenden Anforderungen erfüllen, d.h. sie müssen

    • gewährleisten, dass ein angemessenes Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem vorhanden ist.
    • Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit erkennen, beschränken oder abwenden. 
    • Chemikalien oder andere Materialien, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen, identifizieren und so einsetzen, dass die Handhabung, Verwendung, Lagerung und Entsorgung gefahrlos erfolgen kann.
    • sicherstellen, dass sie über Notfall- und Krisenpläne bei Arbeitsunfällen und anderen Störfällen verfügen.
    • das Minamata-Übereinkommen zur Beseitigung, Eindämmung und Bewältigung der Risiken bei der Herstellung und Entsorgung quecksilberhaltiger Produkte, die PPP-Konvention zur Beseitigung, Eindämmung und Bewältigung der Risiken bei der Herstellung oder Verwendung bestimmter persistenter organischer Schadstoffe sowie das Basler Übereinkommen zur Beseitigung, Eindämmung und Bewältigung der Risiken bei der Einfuhr und Ausfuhr gefährlicher Abfälle beachten.
  5. Bestechung und Interessenskonflikte
    1. Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung

      Unter Bestechung versteht man das Geben oder Anbieten von Geldern, Gütern oder anderen Gegenleistungen an einen Empfänger, um eine Änderung seines Verhaltens oder seiner Entscheidungen im Interesse des Gebers herbeizuführen, die der Empfänger andernfalls nicht verändern würde.

      Delivery Hero duldet keine Form von Bestechung oder Korruption. Das Anbieten oder Annehmen von Schmiergeldern in gleich welcher Form, ob unmittelbar oder mittelbar, ist streng verboten. Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie die geltenden nationalen und internationalen Vorschriften uneingeschränkt befolgen und ihr Geschäft auf fachgerechte, faire und rechtmäßige Weise betreiben. Daher müssen sie Prozesse für strenge Kontrollen und Vorschriften einrichten, um jede Form von Bestechung und Korruption zu unterbinden.

      Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie alle geltenden Gesetze und Anforderungen zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung beachten.

    2. Interessenskonflikte

      Ein Interessenskonflikt besteht immer dann, wenn konkurrierende Loyalitäten Sie dazu bewegen könnten, sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen. Lieferanten sind angehalten, angemessene Schritte zu unternehmen, um bestehende oder scheinbare Interessenskonflikte im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Delivery Hero zu vermeiden. Lieferanten dürfen keine wirtschaftlichen oder sonstigen Beziehungen zu Beschäftigten von Delivery Hero unterhalten, die einen realen oder möglichen Interessenskonflikt für die DH-Gruppe oder ihre Beschäftigten auslösen können. Die Lieferanten sind sich darüber im Klaren, dass ein Interessenskonflikt immer dann entsteht, wenn grundlegende persönliche Interessen des Beschäftigten mit den Verantwortlichkeiten seiner/ihrer Position bei dem Unternehmen unvereinbar sind. Die Lieferanten sind verpflichtet, alle möglichen Interessenskonflikte offenzulegen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu entschärfen. Selbst der Anschein eines Interessenskonflikts kann Delivery Hero und den Lieferanten schaden, daher muss er im Voraus gemeldet und von der Geschäftsführung von Delivery Hero autorisiert werden.

  6. Unlautere Geschäftspraktiken
    1. Geheime Absprachen

      Delivery Hero ist in den Geschäftsfeldern, in denen das Unternehmen tätig ist, einem starken Wettbewerb ausgesetzt, verpflichtet sich jedoch, dies in fairer, seriöser, ethisch einwandfreier und legaler Weise zu tun. Wir erwarten von allen Lieferanten, dass sie ihrer Tätigkeit im Einklang mit den einschlägigen Kartell- und Wettbewerbsgesetzen nachgehen. Kartell- und Wettbewerbsgesetze sollen den freien und fairen Wettbewerb fördern und schützen. Diese Gesetze gelten sowohl in den EU-Mitgliedstaaten als auch in anderen Ländern, in denen Delivery Hero geschäftlich tätig ist, und erstrecken sich auf alle Beziehungen zu Mitbewerbern, Kunden, Dienstleistern und Lieferanten.

      Kartell- und Wettbewerbsgesetze verbieten unter anderem folgende Praktiken: (1) Vereinbarungen oder Absprachen (einschließlich informeller Absprachen, wie z.B. mündliche „Gentlemen's Agreements“) zwischen Mitbewerbern, die den Wettbewerb untereinander einschränken, wie z.B. Preisabsprachen, Angebotsmanipulationen, Aufteilung von Kunden oder Absatzgebieten oder Absprachen, keine Geschäfte mit Dritten zu tätigen, und (2) andere Praktiken, wie z.B. die Forderung nach Ausschließlichkeit und überhöhten Preisen, Kopplung/Bündelung (Kopplung des Verkaufs eines Produkts an den Kauf oder Verkauf eines anderen Produkts) oder die Auferlegung von Wettbewerbsverboten, wenn diese Praktiken unzumutbare Folgen für den Wettbewerb haben, z.B. wenn sie Wettbewerber in unzulässiger Weise ausschließen oder Dritte ausbeuten.

    2. Verkehrsübliche Sorgfalt und Prävention

      Delivery Hero hat sich verpflichtet, alle Formen von Finanzkriminalität zu bekämpfen, insbesondere Geldwäsche, Terrorismus-finanzierung, Sanktionsverletzungen, Handels-embargos und Betrug. Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie alle Kontrollen bei Delivery Hero durchlaufen, die auf die Aufdeckung, Unterbindung und Abschreckung von Straftaten abzielen.

      Wir bei Delivery Hero gehen bei der Auswahl unserer Dienstleister und Lieferanten mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt vor. Unser Beschaffungsprozess beruht auf objektiven und nachvollziehbaren Kriterien unter Anwendung eines dokumentierten Verfahrens. Wir sind stets bestrebt sicherzustellen, dass unsere Lieferanten die gleichen hohen ethischen Verhaltensregeln befolgen wie wir innerhalb unseres Unternehmens. Daher sind unsere Lieferanten verpflichtet, innerhalb ihrer gesamten Wertschöpfungskette einen sorgfältigen Prüfungsprozess (Due Diligence) durchzuführen.

    3. Managementsysteme

      Unsere Lieferanten müssen strenge Überwachungs- und Kontrollprozesse durch-führen, darunter Funktionskontrollen mit klar zugewiesenen Verantwortlichkeiten, die entsprechend zu dokumentieren sind. Lieferanten sind außerdem verpflichtet, die vor Ort bestehenden Regelungen und Vorschriften einschließlich der Steuergesetze umzusetzen, um die Einhaltung der Leitprinzipien des Verhaltenskodex zu gewährleisten.

    4. Schutz des geistigen Eigentums und des Firmenvermögens

      Zum Firmenvermögen von Delivery Hero gehören Immaterialgüterrechte, Geschmacks- und Gebrauchsmuster, Patentrechte, Urheberrechte, Marken und/oder Dienstleistungszeichen, Logos und andere unverwechselbare Markenmerkmale, Geschäftsstrategien, Finanzdaten und andere vertrauliche Informationen sowie physische Vermögenswerte (im Folgenden „Immaterial-güterrechte und Firmenvermögen“ genannt). Der Lieferant erwirbt keine Rechte an Immaterialgüterrechten und Firmenvermögen von Delivery Hero. Die Lieferanten sind verpflichtet, die Immaterialgüterrechte und das Firmenvermögen von Delivery Hero zu schützen und anzuerkennen. Jede Nutzung der Immaterialgüterrechte und des Firmen-vermögens von Delivery Hero durch den Lieferanten bedarf der vorherigen Zustimmung durch Delivery Hero. Die Lieferanten sind nicht berechtigt, die Immaterialgüterrechte und das Firmenvermögen von Delivery Hero anzufechten oder in Frage zu stellen und Maßnahmen zu ergreifen, die damit unvereinbar sind oder das Eigentum hieran beschädigen oder beeinträchtigen können. Lieferanten dürfen Marken von Delivery Hero nicht als Marke anmelden oder registrieren lassen.

      Jede Offenlegung gegenüber Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Delivery Hero. Notwendige Auskünfte gegenüber den zuständigen Behörden hat der Lieferant, soweit gesetzlich zulässig, vorab anzuzeigen. Unterlieferanten sind vom Lieferanten entsprechend zu belehren.

    5. Datenschutz und Datensicherheit

      Die Lieferanten sind verpflichtet, vollständige und zutreffende Informationen bereitzustellen, um den von Delivery Hero durchgeführten Prüfungsprozess (Due Diligence) für Externe erleichtern und die geltenden Gesetze und Verordnungen in dem Land oder den Ländern, in dem oder denen sie geschäftlich tätig sind, befolgen zu können.

      Lieferanten sind verpflichtet, personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen, die von Delivery Hero im Laufe ihrer Geschäftsbeziehung mit Delivery Hero bereitgestellt werden, vor unbefugtem Zugriff, unrechtmäßiger Nutzung, Weitergabe, Verlust, Veränderung, Beschädigung und Zerstörung zu schützen.

      Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie Sicherheitskontrollen durchführen, die den Anforderungen von Delivery Hero entsprechen, um die über DH erlangten Informationen, ob in physischer oder digitaler Form, zu erhalten und zu schützen. Den Lieferanten obliegt es, die technischen und organisatorischen Maßnahmen immer auf dem aktuellen Stand zu halten und deren Durchführung in regelmäßigen Abständen zu bestätigen.

      Lieferanten haben Delivery Hero über jede mutmaßliche oder konkrete Datenschutzverletzung im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen in Kenntnis zu setzen. Bei Untersuchungen im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen oder der Verletzung von Informationspflichten wird Delivery Hero hierbei von Dritten unterstützt.

      Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt von den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, dass sie einen Auftrags-verarbeitungsvertrag (AVV) mit allen Personen abschließen, die in ihrem Auftrag als Auftragsverarbeiter tätig sind und personenbezogene Daten auf Weisung von Delivery Hero SE als dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeiten. Unabhängig davon, ob es sich um einen E-Mail-Client, einen Cloud-Speicherdienst oder eine Website-Analysesoftware handelt, muss mit jedem dieser Dienste ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten.

      Lieferanten von Delivery Hero SE unterliegen den Bestimmungen der DSGVO. Handelt ein Lieferant als Auftragsverarbeiter im Auftrag anderer Unternehmen der DH-Gruppe, so gilt für ihn die DSGVO, wenn er entweder im Hoheitsgebiet des EWR ansässig ist oder unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn er nicht im Hoheitsgebiet des EWR ansässig ist. Der Lieferant wird die Einschätzung von Delivery Hero akzeptieren, ob er in den Geltungsbereich der DSGVO fällt oder nicht.

      Sollten Lieferanten nicht im EWR ansässig sein oder personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR übermitteln, erwarten wir, dass sie ein angemessenes Schutzniveau für die Grundrechte von Personen (Betroffene) gewährleisten. Bei internationalen Daten-übermittlungen erwartet Delivery Hero angemessene Sicherheitsvorkehrungen, um den unbefugten Zugriff staatlicher Stellen in Ländern außerhalb des EWR auf Daten zu verhindern, die in den Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung fallen.

      Daher können internationale Daten-übermittlungen stattfinden, wenn der Lieferant eine der nachstehenden Vorkehrungen getroffen hat:

      Der Lieferant ist in einem Land auf der weißen Liste ansässig (Andorra, Argentinien, Färöer-Inseln, Guernsey, Israel, Isle of Man, Kanada (Handelsunternehmen), Japan, Jersey, Neuseeland, Schweiz, Südkorea und Uruguay).

      Der Lieferant unterzeichnet die von der EU-Kommission zertifizierten Standard-vertragsklauseln (SCC).

      Der Lieferant verfügt über verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules; BCR) als Mechanismus für internationale Datenübermittlungen.

      In den vorerwähnten Fällen wird der Lieferant Delivery Hero auch bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) unterstützen, die erforderlich sind, damit das Unternehmen seinen Pflichten aus der DSGVO nachkommen kann, stets über ein angemessenes Schutzniveau für personen-bezogene Daten zu verfügen.

  7. Lebensmittel und Lebensmittelkontaktmaterialien

    Lebensmittel und Lebensmittelkontakt-materialien müssen in Übereinstimmung mit einschlägigen nationalen und internationalen gesetzlichen und behördlichen Auflagen entsprechend den einheitlichen Standards für Lebensmittelsicherheit des Codex Alimentarius erzeugt, hergestellt, verpackt, gelagert und vertrieben werden. Lebensmittel und Lebensmittelkontaktmaterialien müssen über sichere, seriöse und zertifizierte Anbieter bezogen werden, die einen anerkannten Benchmark-Standard der Global Food Safety Initiative (GFSI) erfüllen. Ersatzweise muss sich der Anbieter dazu verpflichtet haben, eine Zertifizierung über das GFSI-Programm für internationale Märkte zu erlangen, oder er muss über eine gültige Zertifizierung nach einem anerkannten nationalen oder internationalen Lebensmittelsicherheitsstandard verfügen. Anbieter von Lebensmitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien müssen stets über eine gültige Zertifizierung nach einem anerkannten GFSI-, internationalen oder nationalen Lebensmittelsicherheitsstandard verfügen, die von einer renommierten, akkreditierten externen Zertifizierungsstelle oder einer zuständigen nationalen Behörde ausgestellt wurde.

    Der Lieferant muss die einschlägigen religiösen Anforderungen (z.B. Halal oder Koscher) erfüllen, sofern dies erforderlich ist. Er muss über eine gültige Zertifizierung durch eine akkreditierte, anerkannte und glaubwürdige Zertifizierungs-stelle verfügen. Er muss zudem sicherstellen, dass die Zertifizierung gemäß den religiösen Anforderungen (z.B. Halal oder Koscher) des Marktes erteilt wird, auf dem das Produkt verwendet oder verkauft werden soll, und von den zuständigen Behörden vor Ort anerkannt wird. Die Verpackungsmaterialien müssen dahingehend geprüft werden, dass sie keine versteckten, nicht zugelassenen Inhaltsstoffe, Aufschriften oder Abbildungen entsprechend den religiösen Anforderungen enthalten.

    Bei schwerwiegenden Problemen mit der Lebensmittelsicherheit, bei Krankheits-ausbrüchen und Rechtsverletzungen oder wenn die Lebensmittelsicherheit oder einschlägige Zertifizierungen ausgesetzt, entzogen oder abgelaufen sind, haben die Lieferanten unverzüglich ihre örtliche, regionale oder zentrale Kontaktstelle für Lebensmittelsicherheit und Qualitätsmanagement beim zuständigen DH-Unternehmen zu benachrichtigen. Die Lieferanten von Lebensmitteln und Lebenskontaktmaterialien haben den Nachweis zu erbringen, dass alle während der Kontrolle festgestellten Zuwiderhandlungen und Abweich-ungen durch die unabhängige Prüffirma oder die zuständige nationale Behörde beseitigt und überprüft worden sind. Eine Ausfertigung des offiziellen Prüfberichts muss der lokalen, regionalen oder zentralen Kontaktstelle für Lebensmittelsicherheit unter foodsafety@deliveryhero.com übermittelt werden.

    Der Lieferant sollte sein Streben nach kontinuierlicher Qualitätssteigerung nach-weisen. Bei der externen Prüffirma muss es sich um eine seriöse, akkreditierte Zertifi-zierungsstelle handeln, die von der zentralen Kontaktstelle für Lebensmittel-sicherheit und Qualitäts-management bei Delivery Hero oder von der für Lebensmittelsicherheit verant-wortlichen Person des regionalen oder lokalen DH-Unternehmens anerkannt ist.

    Es ist wichtig, dass die Fahrer bei der Auslieferung von Lebensmitteln die höchsten Hygienestandards einhalten. Die Fahrer sollten nach den einschlägigen Gesetzen zur Lebensmittelsicherheit und Hygienevorschriften handeln, um sicherzustellen, dass die an die Kunden gelieferten Lebensmittel unbedenklich und hygienisch einwandfrei sind.

  8. Geräte und Maschinen für die Lebensmittelzubereitung

    Alle Geräte und Maschinen, die zur Verarbeitung von Lebensmitteln eingesetzt werden, müssen die gesetzlichen Anforderungen der Maschinenverordnung erfüllen. Dazu gehören Hygiene, Konstruktionssicherheit, das Anbringen der entsprechenden Konformitätskennzeichnung (z.B. CE innerhalb der EU), eine Konformitätserklärung (DoC) sowie geeignete Anweisungen für Gebrauch, Reinigung und Wartung. Aus der Konformitätserklärung und/oder der Betriebsanleitung muss hervorgehen, dass die Maschine den Hygieneanforderungen für Lebensmittel-maschinen und den Hygieneanforderungen an die Konstruktion von Maschinen oder gleichwertigen internationalen, regionalen oder örtlichen harmonisierten Normen und Leitlinien (z.B. der EU-Maschinenrichtlinie) entspricht.

    Alle Geräte und Maschinen, die zur Verarbeitung von Lebensmitteln eingesetzt werden, müssen „so konzipiert und ausgeführt sein, dass die Gefahr einer Infektion, Krankheit oder Ansteckung vermieden wird“. Die Geräte müssen so konstruiert und ausgeführt sein,

    • dass sie vor jedem Gebrauch gereinigt werden können und zu Reinigungszwecken leicht zerlegt werden können;
    • dass Materialien, die mit Lebens-mitteln in Kontakt kommen, den Anforderungen entsprechen;
    • dass bestimmte Eignungsvoraus-setzungen erfüllt sind und die Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, glatt sind und möglichst wenig Kanten, Ver-tiefungen usw. aufweisen;
    • dass die Reinigungs- oder Des-infektionsmittel vollständig aus dem Gerät entfernt werden können;
    • dass sich Insekten, organische Stoffe usw. nicht in Bereichen ansammeln können, die nicht gereinigt werden können;
    • dass Maschinenschmierstoffe usw. nicht mit Lebensmitteln in Kontakt kommen;
    • dass die empfohlenen Reinigungs-mittel und Methoden zur Reinigung, Desinfektion und Spülung in einer Gebrauchsanweisung angegeben sind;
    • dass die einschlägigen Anforder-ungen an Schutzvorrichtungen und Kontrollsysteme erfüllt werden.
  9. Whistleblowing

    Wir erwarten von allen Lieferanten, dass sie verdächtige Handlungen oder die Nichteinhaltung des CoC unverzüglich melden werden. Hierfür stehen allen Lieferanten die drei folgenden Optionen zur Verfügung:

    Die Einhaltung des vorliegenden CoC ist für uns von zentraler Bedeutung. Besteht der Verdacht einer Zuwiderhandlung oder eines Verstoßes gegen die im CoC festgehaltenen Leitregeln, behalten wir uns das Recht vor, den Lieferanten neu zu bewerten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die Geschäftspartnerschaft neu bewertet und ggf. gemäß vertraglichen Vereinbarungen und geltendem Recht beendet. Sollte der bestätigte Verdacht auf eine Verletzung grundlegender Menschenrechte (z.B. Kinderarbeit) hindeuten, werden die Geschäftsbeziehungen umgehend beendet und ggf. rechtliche Schritte eingeleitet. Delivery Hero geht entschieden gegen derartige Vergehen vor und möchte nicht mit ihnen in Verbindung gebracht werden.

    Bei Fragen im Zusammenhang mit dieser Leitlinie wenden Sie sich bitte an:

    E-Mail: procurement@deliveryhero.com