Allgemeine Geschäftsbedingungen von Delivery Hero für den Einkauf von Waren

Effective from 15.02.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Delivery Hero für den Einkauf von Waren

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffer I.2. regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Delivery Hero für den Einkauf von Waren („AGB“) alle Geschäftsbeziehungen zwischen (i) Delivery Hero SE, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin, Deutschland (DHSE)  oder den in den Bestellunterlagen unter Bezugnahme auf diese AGB bezeichneten verbundenen Unternehmen (gemäß § 15 AktG) (jeweils einzeln oder gemeinsam „Delivery Hero“) und (ii) ihren Geschäftspartnern, Verkäufern und Lieferanten (jeweils ein „Lieferant“ und zusammen die „Lieferanten“). DH SE und der/die Lieferant(en) werden nachfolgend einzeln als „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet. Für jeden Vertrag, auf den diese AGB Anwendung finden, ist das jeweils bestellende verbundene Unternehmen von Delivery Hero die alleinige Vertragspartei und haftet allein für die jeweilige Transaktion, die von ihr und dem Lieferanten im Rahmen dieser AGB durchgeführt wird. Zur Klarstellung: DH SE kann Bestellungen zu Gunsten seiner verbundenen Unternehmen abschließen.
    2. Diese AGB gelten nur, wenn der Lieferant (a) Unternehmer ist, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit Delivery Hero in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, (b) eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder (c) ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    3. Diese AGB gelten für alle Lieferungen an Delivery Hero, insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Produkten oder sonstigen Leistungen (nachfolgend auch „Waren“ genannt), unabhängig davon, ob der Lieferant die Waren selbst herstellt oder von Unterauftragnehmern bezieht oder herstellen lässt.
    4. Diese AGB gelten sowohl für Kaufverträge über Standardprodukte als auch für Werk- sowie Werklieferungsverträge über Produkte, die vom Lieferanten speziell für Delivery Hero hergestellt oder angepasst werden. Im Zweifelsfall sind die Waren als individuelle Arbeitsprodukte zu betrachten.
    5. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Kauf-, Werk- und/oder Werklieferungsverträge mit demselben Lieferanten, ohne dass Delivery Hero in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Soweit zwischen Delivery Hero und dem Lieferanten ein individueller Rahmenvertrag über den Einkauf von Waren besteht, hat dieser Rahmenvertrag in dessen Anwendungsbereich Vorrang vor diesen AGB.
    6. Der Lieferant wird die gleichen Preise und Bedingungen, die mit einem Delivery Hero Unternehmen vereinbart wurden, auch jedem anderen Delivery Hero Unternehmen für dieselben oder vergleichbare Waren gewähren, es sei denn, es sind wesentliche und angemessene Änderungen eingetreten, die eine Anpassung der Preise und/oder Bedingungen rechtfertigen.
    7. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Lieferanten werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Delivery Hero Vertragsbestandteil.
    8. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Lieferanten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen in englischer oder deutscher Sprache erfolgen.
  2. Abschluss des Vertrages
    1. Das Zustandekommen des Vertrages zwischen Delivery Hero und dem Lieferanten erfordert die Annahme eines Angebots. Falls der Lieferant ein Angebot unterbreitet, kann Delivery Hero dieses Angebot bis zu dem Zeitpunkt annehmen, zu dem der Lieferant vernünftigerweise erwarten kann, die Antwort von Delivery Hero zu erhalten, es sei denn, das Angebot des Lieferanten sieht eine andere Frist für die Annahme vor. Das Angebot gilt als von Delivery Hero angenommen, wenn es dem Lieferanten von den bevollmächtigten Vertretern Delivery Heros schriftlich bestätigt wird.
    2. Wenn Delivery Hero dem Lieferanten durch Übersendung einer Bestellung ein Angebot unterbreitet, ist Delivery Hero für einen Zeitraum von einer (1) Woche ("Annahmefrist") an dieses Angebot gebunden, es sei denn, Delivery Hero erklärt etwas anderes. Für die Rechtzeitigkeit der Annahme des Angebots des Lieferanten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Annahmeerklärung des Lieferanten bei Delivery Hero maßgeblich.
    3. Jede Annahme des Angebots nach Ablauf der Annahmefrist gilt als Ablehnung des Angebots von Delivery Hero und als neues Angebot des Lieferanten. Dasselbe gilt auch für die Annahme von Ergänzungen, Einschränkungen oder anderen Änderungen. Delivery Hero ist nicht verpflichtet, das neue Angebot des Lieferanten anzunehmen.
    4. Diese AGB und die Bestellunterlagen (insbesondere Angebot und Annahme oder Bestellung und Auftragsbestätigung, allfällige Spezifikationen, soweit vorhanden und anwendbar) sind integraler Bestandteil des Vertrages zwischen Delivery Hero und dem Lieferanten.
    5. In Bezug auf Dauerschuldverhältnisse findet keine Vertragsverlängerung oder automatische Vertragserneuerung statt, es sei denn dies ist durch die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
  3. Recht auf Bestimmung der Leistung
    1. Delivery Hero behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt und den Ort der Lieferung der Waren sowie die Art der Verpackung nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung (Textform genügt) mindestens fünf (5) Werktage (wie unten definiert) vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen der Produktspezifikationen der Ware, sofern sie im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Mehraufwand umgesetzt werden können. "Geschäftstag" ist jeder Tag (mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Deutschland), an dem Geschäftsbanken in Deutschland für den Publikumsverkehr geöffnet sind.
    2. Delivery Hero verpflichtet sich, dem Lieferanten nachgewiesene und angemessene Mehrkosten zu erstatten, die unmittelbar durch die von Delivery Hero vorgängig genehmigte Änderung verursacht werden, vorbehältlich der nachfolgenden Ziffer III.3. Sollten diese Änderungen zu unvermeidbaren Lieferverzögerungen bezüglich der ursprünglich vereinbarten Lieferdaten führen, so werden diese Lieferdaten umgehend und gemeinsam neu definiert. Unvermeidbare Lieferverzögerungen nach dieser Klausel sind solcher Verzögerungen, die im Rahmen der normalen Produktions- und Handelsaktivitäten des Lieferanten auch dann unvermeidbar sind, wenn der Lieferant alle angemessenen Anstrengungen unternommen hat eine solche Verzögerungen zu verhindern.
    3. Der Lieferant verpflichtet sich, Delivery Hero unverzüglich, spätestens jedoch drei (3) Werktage nach Erhalt der Änderungsmitteilung von Delivery Hero, über die voraussichtlichen Mehrkosten und/oder Lieferverzögerungen zu informieren.
  4. Lieferzeit und Lieferverzug
    1. Die vereinbarten Fristen und Termine sind Fixtermine. Bei Nichteinhaltung haftet der Lieferant nach den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen und im Falle des Mangels solcher, nach den gesetzlichen Vorschriften. Abschnitt III. bleibt hiervon unberührt.
    2. Der Lieferant verpflichtet sich, Delivery Hero unverzüglich über voraussichtliche Lieferverzögerungen, gleich aus welchen Gründen, in Textform zu informieren.
    3. Im Falle eines Lieferverzugs kommt der Lieferant auch ohne Mahnung in Verzug.
    4. Lieferungen vor den vereinbarten Lieferterminen werden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Delivery Hero akzeptiert.
  5. Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
    1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware an den Geschäftssitz von Delivery Hero. Der Erfüllungsort ist die jeweilige Lieferadresse.
    2. Der Sendung ist ein Lieferschein beizufügen, der das Versanddatum, den Liefergegenstand unter Angabe der Artikelnummer und der Warenmenge sowie den Bestellcode von Delivery Hero (Datum und Nummer) enthält. Wenn der Lieferschein fehlt oder unvollständig ist, ist Delivery Hero nicht verantwortlich für die daraus resultierenden Verzögerungen bei der Bearbeitung und Begleichung der Rechnung.
    3. Der Lieferant hat Delivery Hero unverzüglich zu informieren, sobald die Lieferung verfügbar und versandbereit ist. Der Versand der Lieferung durch den Lieferanten ist Delivery Hero in jedem Fall unverzüglich unter Angabe der Stückzahl, der Maße und der Gewichte der Lieferung zu melden, damit Delivery Hero die entsprechenden Vorbereitungen für die Annahme der Lieferung treffen kann. Delivery Hero ist nicht verpflichtet, Mehrlieferungen anzunehmen oder zu vergüten.
    4. Der Lieferant trägt alle Kosten und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bis zum Zeitpunkt der Übergabe am Erfüllungsort.
    5. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug ist für den Annahmeverzug das wörtliche Angebot der Leistung auch dann erforderlich, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung von Delivery Hero eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist.
  6. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend; Abschnitt III. bleibt hiervon unberührt. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
    2. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten (z.B. Montage oder Einbau) sowie alle Nebenkosten (wie z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung sowie Bankgebühren) ein. Der Lieferant ist verpflichtet, Verpackungsmaterial auf Verlangen von Delivery Hero kostenlos zurückzunehmen.
    3. Sofern nicht anders in Textform vereinbart, ist der vereinbarte Preis von Delivery Hero innerhalb von fünfundvierzig (45) Kalendertagen nach vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer eventuell vereinbarten Abnahmeprüfung) sowie Erhalt einer nach VI. 4. ordnungsgemäß erstellten Rechnung zu zahlen.
    4. Jede vom Lieferanten ausgestellte Rechnung muss: (i) den Namen der Abteilung oder der Person von Delivery Hero enthalten, die den Lieferanten beauftragt hat.(ii) Eine Bestellnummer enthalten, die von Delivery Hero oder im Namen von Delivery Hero mitgeteilt wurde (Bestellnummern werden dem Lieferanten automatisch von Delivery Hero zugesandt, sobald ein Auftrag bestätigt wurde); (iii) mit dem geltenden Umsatzsteuergesetz übereinstimmen.(iv) Die Rechnung muss per E-Mail an diese Person/Abteilung sowie an die folgende Mailbox geschickt werden: invoices.1001@deliveryhero.com;
    5. Wenn und soweit Quellensteuern anfallen, werden diese von Delivery Hero einbehalten und von der Zahlung des Rechnungsbetrages abgezogen, es sei denn, der Lieferant legt im Voraus eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Freistellungsbescheinigung vor.
    6. Soweit Delivery Hero nach zwingendem Recht Zinsen schuldet, ist der Zinssatz auf den nach dem anwendbaren Recht zulässigen Mindestbetrag begrenzt. Bevor Delivery Hero mit ihrer Zahlung in Verzug gerät, muss der Lieferant eine schriftliche Mahnung ausgesprochen haben.
    7. Delivery Hero behält sich das Recht vor, fällige Zahlungen zurückzuhalten, wenn ihr gegenüber dem Lieferanten Ansprüche wegen unvollständiger oder mangelhafter Leistung zustehen.
  7. Eigentumsrecht; Eigentumsvorbehalt
    1. Der Lieferant räumt Delivery Hero das Eigentum an den Waren ein, die mit ihrer Entstehung und in ihrem jeweiligen Verarbeitungszustand dauerhaft auf Delivery Hero übertragen werden. Der Lieferant ist verpflichtet, Delivery Hero das Eigentum an den Waren zum Zeitpunkt der Lieferung frei von allen Arten von Pfandrechten und Rechten Dritter nach geltendem Recht zu übertragen.
    2. Sollte sich der Lieferant das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vorbehalten, so gilt dieser Eigentumsvorbehalt nur bis zur Begleichung des im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren geschuldeten Preises.
  8. Acceptance
    1. Soweit der Lieferant ein Werk erstellt oder die Abnahme der Ware ausdrücklich zwischen Delivery Hero und dem Lieferanten in einem Bestelldokument vereinbart wird, unterliegt die Ware einer förmlichen Abnahme, die von Delivery Hero schriftlich erklärt werden muss. Der Lieferant kann Teilabnahmen nur verlangen, sofern diese zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden und die Beschaffenheit der Ware für eine Teilabnahme geeignet ist.
    2. Soweit Delivery Hero die vom Lieferanten erbrachten Leistungen bzw. Waren nicht abnimmt, hat der Lieferant die abnahmeverhindernden Mängel unverzüglich zu beseitigen und seine Leistungen bzw. Waren erneut zur Abnahme einzureichen. Die vorstehenden Abnahmebestimmungen gelten entsprechend für solche Wiedervorlagen.
  9. Gewährleistung und Mängel
    1. Der Lieferant gewährleistet, dass (i) die Waren den in der Bestellung oder einem anderen Vertragsdokument vereinbarten Spezifikationen entsprechen, und (ii) die Waren alle geltenden deutschen und europäischen Industriestandards und Sicherheits- oder technischen Vorschriften erfüllen, und (iii) die Waren von den zuständigen Behörden am Lieferort genehmigt wurden. Der Lieferant haftet für falsche oder ungenaue Ratschläge oder Informationen, die Delivery Hero in Bezug auf die Waren erteilt werden.
    2. Die kaufmännische Untersuchungspflicht von Delivery Hero beschränkt sich auf Mängel, die bei der Wareneingangskontrolle im Wege einer augenscheinlichen Untersuchung einschließlich der Prüfung der Lieferscheine, sowie bei Qualitätsstichproben (z.B. Transportschäden, Falsch- und Minderlieferungen) und bei der Menge der Ware zu Tage treten.
    3. Liegt eine Abweichung und/oder ein versteckter Mangel vor, so ist der Lieferant verpflichtet, diesen innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, wobei sowohl die Art der Nacherfüllung als auch die Frist von Delivery Hero im eigenen Ermessen festgelegt werden (jedoch keinesfalls unangemessen sein dürfen). Kommt der Lieferant seiner Pflicht zur Nacherfüllung - sei es durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) - nicht nach, so ist Delivery Hero berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und dafür Ersatz der erforderlichen Aufwendungen und/oder einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Delivery Hero ist auch berechtigt, die ihr entstandenen Auslagen für die Mängelbeseitigung zu verlangen.
    4. Schlägt die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehl oder ist sie für Delivery Hero unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden), ist Delivery Hero nicht verpflichtet, eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Delivery Hero kann jedoch den Lieferanten benachrichtigen, wenn Delivery Hero den Mangel selbst behebt und die Erstattung der dabei anfallenden Kosten verlangen.
    5. Delivery Hero ist berechtigt, einzelne oder noch ausstehende Teillieferungen zu stornieren und insoweit vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Lieferant gegen eine wesentliche Vertragsbestimmung, einschließlich dieser AGB, verstößt, insbesondere bei erheblichen Qualitätsveränderungen, erheblichen Lieferverzögerungen und/oder bei Waren mit erheblichen Mängeln.
    6. Der Lieferant haftet für alle Folgen eines solchen Rücktritts, einschließlich etwaiger Folgeschäden. Die gesetzlichen Rechte von Delivery Hero bei Vertragsverletzungen oder Leistungsmängeln bleiben unberührt.
  10. Regress in der Lieferkette
    1. Neben den Gewährleistungsansprüchen hat Delivery Hero das uneingeschränkte Recht, Regressansprüche innerhalb der Lieferkette geltend zu machen. Delivery Hero ist insbesondere berechtigt, vom Lieferanten die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu verlangen, die Delivery Hero im Einzelfall gegenüber ihrem Kunden schuldet. Das Recht von Delivery Hero, die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu wählen, wird dadurch nicht eingeschränkt.
    2. Das Recht von Delivery Hero, den Lieferanten in Regress zu nehmen, entfällt nicht, wenn die Ware vor dem Verkauf von an einen Delivery Hero Kunden von Delivery Hero oder einem Kunden von Delivery Hero weiterverarbeitet wurde, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt.
  11. Haftung
    1. Der Lieferant haftet für alle Schäden von DH SE und/oder seinen verbundenen Unternehmen, die durch den Lieferanten und/oder seine Unterauftragnehmer, Organe, Angestellten und sonstiges Personal, Vertreter, Agenten und andere vom Lieferanten eingeschaltete Dritte verursacht werden, sofern diese Schäden auf der Verletzung einer Garantie oder Gewährleistung oder einer Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht durch den Lieferanten beruhen (insbesondere auch Folge- und Vermögensschäden). Beruht der Schaden auf einer Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht, so haftet der Lieferant nicht, wenn er nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
    2. Ohne Einschränkung des Vorstehenden übernimmt der Lieferant die Haftung für alle von Dritten geltend gemachten Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden und stellt Delivery Hero und sämtliche verbundenen Unternehmen von solchen Ansprüchen frei, es sei denn, der Lieferant und/oder seine Unterauftragnehmer, Organe, Angestellten und sonstiges Personal, Vertreter, Beauftragte und sonstige vom Lieferanten eingeschaltete Dritte haben den Schaden nicht zu vertreten.
    3. Der Lieferant trägt ferner alle Kosten, die Delivery Hero und/oder den mit ihr verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit einem nach dem Produkthaftungsgesetz erforderlichen Warenrückruf entstehen.
    4. Der Lieferant ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Sachschäden, Personenschäden und Produkthaftung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens einer (1) Million Euro pro Schadensfall abdeckt. Auf Anfrage sendet der Lieferant Delivery Hero eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolice.
  12. Rechte an geistigem Eigentum; Freistellung
    1. An den dem Lieferanten zur Verfügung gestellten technischen Spezifikationen, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten sich DH SE und seine verbundenen Unternehmen alle geistigen Eigentums- und sonstigen Schutzrechte, einschließlich Eigentums- und Urheberrechten, vor; sie dürfen Dritten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von DH SE und seinen verbundenen Unternehmen nicht zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen und Informationen sind ausschließlich für die Herstellung und Lieferung der Ware zu verwenden und nach Abschluss der Lieferung, spätestens jedoch nach Beendigung des Vertrages, an DH SE und seine verbundenen Unternehmen zurückzugeben und etwaige Kopien zu vernichten oder zu löschen.
    2. Soweit die Waren für Delivery Hero hergestellt werden und durch Urheberrechte des Lieferanten geschützt sind, räumt der Lieferant Delivery Hero hiermit das ausschließliche, unwiderrufliche, übertragbare und unterlizenzierbare unbeschränkte Recht ein, die Waren zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt in jeder Nutzungsart zu nutzen und zu verwerten, einschließlich des Rechts, sie zu bearbeiten, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
    3. Eingeräumte Nutzungsrechte an Werken bleiben von einer Kündigung, einem Rücktritt oder einer Beendigung des Vertrages unberührt. Im Falle des Rücktritts hat der Lieferant Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bei Delivery Hero verbleibenden Nutzungsrechte an bereits geschaffenen Werken, sofern Delivery Hero nicht auf die Nutzung dieser Rechte verzichtet. Das Gleiche gilt im Falle der Kündigung, soweit der Lieferant noch keine entsprechende anteilige Vergütung erhalten hat.
    4. Der Lieferant garantiert, dass die Waren keine Rechte an geistigem Eigentum oder andere Eigentumsrechte Dritter verletzen und dass die Nutzung oder der Verkauf der Waren durch Delivery Hero solche Rechte Dritter nicht verletzen.
    5. Der Lieferant stellt DH SE und seine verbundenen Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verletzung von Immaterialgüter- oder anderen Schutzrechten vollumfänglich frei, einschließlich aller Gebühren und Kosten, die DH SE und jedem seiner verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen einen Anspruch Dritter entstehen (insbesondere Rechtsverfolgungs- und Prozesskosten).
    6. Delivery Hero wird den Lieferanten unverzüglich benachrichtigen, wenn Delivery Hero von Ansprüchen Dritter Kenntnis erhält.
    7. Der Lieferant wird Delivery Hero bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter nach Kräften unterstützen.
  13. Vertraulichkeit und Datenschutz
    1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Vertragsbedingungen sowie die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags erhaltenen Informationen und Unterlagen (mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Informationen) auch nach Beendigung des Vertrags vertraulich zu behandeln und nur für die Ausführung des Vertrags zu verwenden.
    2. Der Lieferant verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen und Unterlagen auf Verlangen unverzüglich an Delivery Hero zurückzugeben oder zu entsorgen, sobald er diese für die Ausführung des Vertrages nicht mehr benötigt.
    3. Der Lieferant verpflichtet seine Unterauftragnehmer zur Geheimhaltung nach Maßgabe dieses Abschnitts XIII.
    4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere mit der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 ("DSGVO"). Während die Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag von Delivery Hero durchgeführt werden und diese Verarbeitungstätigkeiten in den Anwendungsbereich von Art. 28 DSGVO fallen, muss diesem Vertrag ein separater Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag) für die Verarbeitung im Auftrag von Delivery Hero gemäß Art. 28 DSGVO beigefügt werden. Bestimmen die Parteien gemeinsam die Zwecke und Mittel der Bearbeitung von Personendaten, so ist ein separater Vertrag gemäß Art. 26 DSGVO zu schließen.
  14. Unterauftragnehmer

    Der Lieferant darf Unterauftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Delivery Hero einsetzen. Die Erteilung des schriftlichen Zustimmung erfolgt nach eigenem Ermessen durch Delivery Hero. Der Lieferant hat die ihm auferlegten Verpflichtungen schriftlich an den Unterauftragnehmer weiterzugeben und dies Delivery Hero auf Verlangen nachzuweisen. Der Lieferant hat die Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen, anzuweisen und zu überwachen; er haftet für die Unterauftragnehmer in vollem Umfang, d.h. wie für eigenes Verschulden. Der Lieferant hat das alleinige Weisungsrecht gegenüber den Unterauftragnehmern; der Lieferant organisiert deren Einsatz selbständig. Der Lieferant ist verpflichtet, den Einsatz von Unterauftragnehmern auf Verlangen von Delivery Hero unverzüglich zu beenden, insbesondere wenn der Unterauftragnehmer nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt oder gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen hat. Der Lieferant stellt Delivery Hero von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Delivery Hero aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bestimmung geltend gemacht werden, es sei denn, der Lieferant hat dies nicht zu vertreten.

  15. Abtretung

    Der Lieferant darf seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht an Dritte abtreten.

  16. Verjährung
    1. Die Ansprüche der Parteien gegeneinander verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist.
    2. Die Mängelansprüche verjähren in drei (3) Jahren.
    3. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Inanspruchnahme von Unterlieferanten des Lieferanten gemäß Ziffer IX. beträgt mindestens zwei (2) Monate ab dem Ende der Verjährungsfrist für entsprechende Ansprüche Dritter gegen Delivery Hero.
    4. Außervertragliche Schadensersatzansprüche einschließlich der Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährung, soweit sich nicht aus der Anwendung der verlängerten Verjährungsfrist nach Ziffer XIV.2 eine längere Frist ergibt.
  17. Code of Verhaltenskodex
    1. Delivery Hero führt seine Geschäfte in einer sozial verantwortlichen Art und Weise, um die Arbeitsrechte und die Sicherheit von Personen zu schützen, die an der Produktion, Herstellung und Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind, und um jede Form von Sklaverei oder Menschenhandel in der Lieferkette zu beenden und/oder zu verhindern. Delivery Hero erwartet vom Lieferanten, dass er seine Geschäfte in ähnlicher Weise führt. Delivery Hero hat den Verhaltenscodex für Lieferanten angenommen, der unter https://www.deliveryhero.com/supplier-code-of-conduct/verhaltenscodex-fur-lieferanten/ abrufbar ist (der "Kodex") und durch diesen Verweis in diese AGB aufgenommen wird, oder erwartet, dass der Lieferant seinen eigenen Verhaltenskodex einhält, sofern dieser auf ähnlichen Standards wie der Kodex von Delivery Hero beruht. Der Lieferant verpflichtet sich, den Kodex jederzeit einzuhalten oder garantiert seinen eigenen Verhaltenskodex einzuhalten, insofern dieser den Standards des Delivery Hero Kodex in ausreichendem Maße ähnelt.
  18. Schlussbestimmungen
    1. Delivery Hero kann dem Lieferanten auf dessen vorherige schriftliche Anfrage hin die schriftliche Genehmigung erteilen, den Namen und das Logo von Delivery Hero in seinen Marketingmaterialien zu verwenden. Delivery Hero ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Erlaubnis jederzeit und ohne Begründung zu widerrufen.
    2. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Delivery Hero und dem Lieferanten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
    3. The exclusive place of jurisdiction, both nationally and internationally, for all disputes arising Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist sowohl national als auch international der Geschäftssitz von Delivery Hero. Delivery Hero behält sich jedoch das Recht vor, am Geschäftssitz des Lieferanten zu klagen.
    4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden und gelten als unwirksam. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
    5. Der Lieferant kann ein Aufrechnungsrecht nur ausüben, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dasselbe gilt für das Zurückbehaltungsrecht, das ebenfalls nur dann wirksam ausgeübt werden kann, wenn der Gegenanspruch des Lieferanten auf demselben Liefervertrag beruht.
    6. Delivery Hero behält sich das Recht vor, diese AGB bezüglich Dauerschuldverhältnissen zu ändern. Im Falle einer Änderung dieser AGB wird Delivery Hero dem Lieferanten die Änderungen in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen ("Änderungsmitteilung"). Die Änderung wird wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt, wenn der Lieferant der Änderung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung durch Mitteilung in Textform widerspricht. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an Delivery Hero. Die Änderung der AGB wird wirksam, wenn der Lieferant nicht innerhalb der Frist von zwei (2) Wochen (beginnend mit dem Zugang der Änderungsmitteilung) in Textform oder per E-Mail widerspricht und Delivery Hero den Lieferanten in der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.